Die Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten ist, auch im Rahmen des Direktionsrechtes, nur aus dienstlichen Gründen zulässig.
In dem hier vom Arbeitsgericht Wesel entschiedenen Fall hat eine diplomierte Sozialarbeiterin geklagt, die seit dem Jahr 2006 Tarifbeschäftigte der beklagten Stadt war. Im Januar …

