Der Vermieter muss nicht von sich aus insbesondere das ungewöhnliche Anwachsen der Heizkosten im Vergleich zu der vorhergehenden Abrechnungsperiode erläutern. Die Höhe der Heizkosten hängt im Wesentlichen von vier Faktoren ab:
Kosten der insgesamt bezogenen Energie (incl. Nebenkosten)
Verbrauch des …