Maskenpflicht in Grundschulen

Die Maskenpflicht in Grundschulen ist derzeit noch gerechtfertigt, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Hierzu führte das Gericht aus: Die in § 16 Abs. 1 Satz 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegte Verpflichtung, während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, …