Der Stuttgarter Luftreinhalteplan – und der Streit um das LKW-Durchfahrtsverbot

Anwohnern haben auch bei Verstößen gegen das nach dem lokalen Luftreinhalteplan bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot keinen Unterlassungsanspruch. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für den Fall des Luftreinhalteplan der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und wies damit letztinstanzlich die Klage mehrerer Grundstückseigentümer ab, deren Grundstück …

Arzthaftung – und das Schmerzensgeld

Auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen kann der Gesichtspunkt der Genugtuung nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch wenn bei der ärztlichen Behandlung das Bestreben der Behandlungsseite im Vordergrund steht, dem Patienten zu helfen und ihn von seinen Beschwerden …

Kureinrichtungen – und der Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug von Kureinrichtungen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), …

Kureinrichtungen – und der Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug von Kureinrichtungen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), …

Arzthaftung – und das Schmerzensgeld

Auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in Arzthaftungssachen kann der Gesichtspunkt der Genugtuung nicht grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch wenn bei der ärztlichen Behandlung das Bestreben der Behandlungsseite im Vordergrund steht, dem Patienten zu helfen und ihn von seinen Beschwerden …

Schutzzweck von Abbiegespuren

Es ist nicht zutreffend, dass die Einhaltung der durch die Abbiegespuren vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht dem Schutze des querenden Verkehrs dient. Zwar mag die Sicherung des Verkehrsflusses den vorrangigen Regelungszweck der Einrichtung der Abbiegespuren darstellen. Darin erschöpft sich ihr Schutzzweck allerdings …