Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G-Regelung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regelung als unzulässig abgelehnt, weil Bekleidungsgeschäfte dieser Zugangsbeschränkung als Geschäfte zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ nicht unterfallen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin hatte sich gegen § …

Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen

Bei der Feststellung der Mittellosigkeit des Betroffenen muss das Gericht grundsätzlich ihm zustehende Unterhaltsansprüche sowie die Zahlungsbereitschaft der Unterhaltsschuldner ermitteln. Den Betreuer trifft dabei grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten streiten um Vergütungsansprüche der …