Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet

Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung des Landkreises Bernkaste-Wittlich zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, Eigentümer eines Grundstücks innerhalb eines durch …