Polizeimeisteranwärter darf wegen Mitgliedschaft in WhatsApp-Gruppe mit antisemitischen und rassistischen Inhalten entlassen werden

Die Polizeihochschule durfte einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Der Entscheidung …