Beherbergungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern teilweise außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat Vorschriften der Corona-Lockerungsverordnung MV betreffend die Einreise und den Aufenthalt von Beherbergungsgästen nach und in Mecklenburg-Vorpommern teilweise außer Vollzug gesetzt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerinnen, zwei Hotelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, hatten mit …