Reiseabbruch wegen höherer Gewalt

Muss eine bereits angetretene Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Dies ist dann möglich, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung …