Mietminderung wegen Baulärms

Die Minderung von Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin von erheblichen Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück betroffen ist, kann für die Dauer der Baumaßnahmen gerechtfertigt sein. In dem hier vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die Mieterin …

Schuldbeitritt im Fernabsatz?

Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte finden auf Sicherungsgeschäfte wie den Schuldbeitritt eines Verbrauchers keine Anwendung, wenn nach den getroffenen Vereinbarungen der Unternehmer keine vertragscharakteristische Leistung schuldet. Dem steht nicht entgegen, dass die Vorschriften über den Haustürwiderruf auf den von einem Verbraucher …

Berufungssumme – und die Verfahrenskosten

Bei der Bemessung der Beschwer bleiben die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten außer Betracht. Einem allgemeinen Grundsatz entsprechend sind die dem Kläger in diesem Rechtsstreit entstehenden Verfahrenskosten bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des …

Schadensersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung – und der Räumungsvergleich

Ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist nicht durch einen zwischen den Mietvertragsparteien abgeschlossenen Räumungsvergleich ausgeschlossen.

Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur …

Teilurteil gegen einen Streitgenossen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen1.

Ein Teilurteil über die Klage gegen einen …

Der Vermieter als außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen einer Streitigkeit über die Beendigung des Mietverhältnisses sind keine außergewöhnliche Belastung.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird …