Wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig ausführt (“Rudelführen”), hat alle Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie fremde Menschen nicht gefährden.
Verletzt der Hundeführer diese Verkehrssicherungspflicht, weil einer der Hunde an einer fremden Person hochspringt und diese verletzt, haftet er auf …
Das war das Zivilrecht im Mai 2015: