Beabsichtigt der Vermieter den Einbau von Rauchwarnmeldern in seine Mietwohnungen, besteht eine Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter.
In den beiden jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen aus Halle hatte die Vermieterin – in einem Fall …
Das war das Zivilrecht im Mai 2015: