Die Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (hier: wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren) verletzt die grundgesetzgleiche Rechtschutzgarantie des Klägers aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das angegriffene Urteil des Landgerichts …
Das war das Zivilrecht im Mai 2015: