Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO1 aufgestellten Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Vollstreckung einer festgesetzten Ordnungshaft.
Der durch die Aufrechterhaltung der Ordnungshaft erfolgte Eingriff in das hochrangige …