Abweichend vereinbarte ausschließliche Gerichtsstände

Hat ein Antragsteller/Kläger mit den Antragsgegnern/Beklagten jeweils voneinander abweichende ausschließliche Gerichtsstände vereinbart, ist angesichts der widersprechenden Gerichtsstandsvereinbarungen die Bestimmung eines für beide Antragsgegner/Beklagte zuständigen Gerichts nicht möglich, wenn keiner der Antragsgegner/Beklagten auf den mit ihm vereinbarten ausschließlichen Gerichtsstand verzichtet. In …

Der Wintergarten des Mieters

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören nach § 94 Abs. 2 BGB die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen. Das sind in erster Linie die verwendeten Baustoffe und Bauelemente, darüber hinaus aber auch diejenigen Gegenstände, deren Einfügung dem Gebäude …