Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 17.03.2014 mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG aF unwirksam ist.
Zwar hat sich die zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales mit der …