Eine als Gleichstellungsabrede auszulegende arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel hat ihre Dynamik in dem Zeitpunkt verloren, in dem die normative Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes entfallen ist.
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren bei entsprechender Tarifgebundenheit des Arbeitgebers …