Tarifliche Leistungen nur an Gewerkschaftsmitglieder – und keine Gleichbehandlung

Haben die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine wirksame Geltungsbereichsbestimmung vereinbart, wonach auf bestimmte Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch haben1, kann ein nicht gewerkschaftlich gebundener Arbeitnehmer diese Leistung auch nicht auf Grundlage einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf diesen Tarifvertrag verlangen. Der Kläger …