Das Quälen, das rohe Misshandeln und die böswillige Fürsorgepflichtverletzung sind selbständige Begehungsformen der Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 Abs. 1 StGB.
Quälen im Sinne dieser Vorschrift bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender (erheblicher) Schmerzen oder Leiden körperlicher …
3 Promille, Aussage gegen Aussage, Fragen des bedingten Vorsatzes, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die Beiordnung eines Zeugenbeistands und 1 Fahrverbot für mehrere Ordnungswidrigkeiten.