Ist eine Vielzahl einzelner Erkenntnisse angefallen, so ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen1. Erst sie entscheidet letztlich darüber, ob der Richter die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten und den sie tragenden Feststellungen gewinnt.
Auch wenn keine der Indiztatsachen für …
Vorsatzfragen, Anstiftungsprobleme, Handy am Steuer, Probleme des Europäischen Haftbefehls, Kausalitätsfragen, rechter Terror – und der Sozius des Pflichtverteidigers.