Das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage.
Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht jetzt drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren einstimmig als unzulässig verworfen (§ 24 Satz 1 BVerfGG).
Die Anträge waren gegen …