Wurde eine GmbH im Laufe des Revisionsverfahrens wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG gelöscht, kann in der Sache dennoch entschieden werden.
In diesem Fall ist die gelöschte GmbH noch beteiligungsfähig i.S. von § 57 Nr. …