Verfahrensverstöße in der Betriebsprüfung/Steuerfahndungsprüfung – und das Beweisverwertungsverbot

Ein Verwertungsverbot besteht nur bei schwerwiegenden Verfahrensverstößen.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall begründete der Kläger ein Verwertungsverbot der angefochtenen Feststellungen des Finanzamt zu den streitigen zusätzlichen Betriebseinnahmen damit,

  • die dafür ausgewerteten Bankauszüge seien unter Verstoß gegen § 93

Gewinnfeststellungsbescheid – und die selbständigen Feststellungen

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.

Solche selbständigen Regelungen …