Verfahrenstrennung beim Finanzgericht

Durch gemeinsame Klageerhebung miteinander verbundene Verfahren können nur durch einen ausdrücklichen gerichtlichen Trennungsbeschluss getrennt werden, nicht aber durch konkludentes Verhalten1. Die Erhebung einer Klage nach § 43 FGO hat nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass diese Klage und …

Zurückverweisung an das Finanzgericht

Eine ‑durch § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO ermöglichte- Zurückverweisung an einen anderen Bundesfinanzhof des Finanzgerichts setzt besondere sachliche Gründe voraus. Gravierende Verfahrensfehler des Finanzgerichts allein reichen hierfür grundsätzlich nicht aus. Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel …

Der telefonische Hinweis des Richters

Der Richter darf einem Beteiligten einen rechtlichen Hinweis auch mündlich oder telefonisch erteilen bzw. den Sach- und Streitstand telefonisch mit einem Beteiligten erörtern. Der Inhalt eines solchen (Telefon-)Gesprächs muss allerdings durch einen Aktenvermerk dokumentiert werden. Darüber hinaus muss der jeweilige …

Nichtzulassungsbeschwerde – und der schwerwiegende  Rechtsanwendungsfehler

In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes des schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist [1]. Darzulegen sind insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit, seine Entscheidungserheblichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren …

Akteneinsicht beim Finanzgericht

Es gibt bei den Finanzgerichten keinen Rechtsanspruch auf die Übersendung von Akten oder die Überlassung vollständiger Kopien. Die Finanzgerichtsordnung regelt die Akteneinsicht, nicht die Datenschutzgrundverordnung. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass Einsicht …