Bei einer Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaften vorliegen, ist zu beachten, dass die Zurechnung der günstigen wirtschaftlichen Lage eines oder mehrerer dieser Unternehmen nicht zur Folge haben darf, dass der Versorgungsschuldner die……
Schlagwort: Betriebsrente
Betriebsrentenanpassung – bei verschmolzenen Unternehmen
In den Fällen, in denen der Versorgungsschuldner aus einer Verschmelzung zweier Unternehmen entstanden ist, die in dem für die Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraum stattgefunden hat, kommt es uch auf die wirtschaftliche Entwicklung der beiden ursprünglich selbstständigen Unternehmen bis zur Verschmelzung……
Betriebsrentenanpassung – und der Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG entgegensteht, ausnahmsweise aus § 826 BGB ergeben. Denkbar ist ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn der konzernangehörige……
Rechtsscheinhaftung bei der Betriebsrentenanpassung
Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche Rechtsschein durch dem Versorgungsschuldner zurechenbare Erklärungen oder……
Betriebsrentenanpassung – nach der Übertragung des operativen Geschäfts
Bei der Betriebsrentenanpassung ist vorrangig zu prüfen, ob die Entscheidung der originären Versorgungsschuldnerin die Betriebsrente des Betriebsrentners nicht an den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen, auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Berechnungsdurchgriffs billigem Ermessen iSv. § 16 Abs. 1 und Abs….…
Spätehenklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Der Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung durch eine Spätehenklausel führt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Arbeitnehmers. Eine Spätehenklausel, die an das als Regelaltersgrenze für die Betriebsrente definierte Lebensalter des Arbeitnehmers anknüpft, ist zulässig. In dem hier……
Betriebsrenten – und die Sozialversicherungspflicht
Rentenzahlungen von Pensionskassen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig.
Es verstößt gegen das Gleichheitsgebot, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung …
—> Betriebsrentenanpassung – und der Berechnungsdurchgriff gegen den Bürgen
Die Bürgschaft einer Konzernobergesellschaft für Betriebsrentenverpflichtungen kommt als Grundlage für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht in Betracht. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten……
Betriebliche Altersversorgung – und die Rechtskraft des Versorgungsausgleichs
Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen.
Durch den rechtskräftigen Beschluss …
Betriebsrente – und das widersprüchliche Verhalten des Arbeitnehmers
Das Verlangen des Arbeitnehmers nach vollständiger Erfüllung des ihm gegebenen Versorgungsversprechens ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB ausgesetzt.
Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung der Grundsätze von Treu und …
Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers – und der Widerruf einer Versorgungsanwartschaft
Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in …
Betriebsrente – und der Rechtsmissbrauch
Der Rechtsmissbrauchseinwand kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat.
Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der …
Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage muss durch außerhalb der Betriebsvereinbarung liegende Umstände gerechtfertigt sein, welche den Schluss zulassen, dass sich der Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsvereinbarung vertraglich verpflichten will, die in dieser geregelten Leistungen zu gewähren.
Eine …
Insolvenzsicherung für die Betriebsrente in den neuen Bundesländern
Nach dem Einigungsvertrag gilt das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31.12 1991 erteilt wurde. Das kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Ist das Betriebsrentengesetz anwendbar, gelten auch die Regeln zum Insolvenzschutz….…
Produktionsgenossenschaft Handwerk – und die Insolvenzsicherung für die Betriebsrente
Nach dem Einigungsvertrag gilt das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31.12 1991 erteilt wurde. Das kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Ist das Betriebsrentengesetz anwendbar, gelten auch die Regeln zum Insolvenzschutz.…
Altersabstandsklausel in der betrieblichen Altersversorgung
Altersabstandsklauseln in der Betriebsrente
Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten, die mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, von der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen sind, bewirkt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach §§ 1, 3 AGG. Der Ausschluss……
Betriebliche Altersversorgung – und die Feststellungsklage
Soll mit einer Feststellungsklage geklärt werden, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, welche Beschäftigungszeiten bei einer Betriebsrente zu berücksichtigen sind, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren hat, so ist diese Feststellungsklage zulässig.
Soweit sich die sprachliche …
Betriebsrente als Gesamtversorgung – und die fiktive gesetzliche Rente
Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtversorgung kann lediglich die vom Arbeitnehmer tatsächlich bezogene, nach der Pensionsordnung anrechenbare Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Eine Anrechnung der Rente, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn § 236b SGB VI nicht eingeführt worden……
Betriebliche Altersversorgung – und die heraufgesetzte Altersgrenze
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.05.2012[1] ausgeführt, eine vor dem RV – Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 entstandene Versorgungsordnung, die für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abstelle, sei regelmäßig dahingehend auszulegen, dass damit auf die……
Betriebsrente als Gesamtversorgung – und die Reform der gesetzlichen Rente
Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtversorgung kann lediglich die vom Arbeitnehmer tatsächlich bezogene, nach der Pensionsordnung anrechenbare Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Eine Anrechnung der Rente, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn § 236b SGB VI nicht eingeführt worden …
Betriebsvereinbarungen – und ihre Auslegung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Betriebsvereinbarungen wegen ihres normativen Charakters objektiv wie Gesetze auszulegen.
Es kommt in erster Linie auf Wortsinn und Systematik sowie einen aus dem Wortlaut und der Systematik ohne Weiteres erkennbaren Sinn und Zweck der Regelung …
Betriebliche Altersversorgung – und die Inanspruchnahme mit 65
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.05.20121 ausgeführt, eine vor dem RV – Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 entstandene Versorgungsordnung, die für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abstelle, sei regelmäßig dahingehend auszulegen, dass damit auf …
Betriebsrente – aber nur für Beschäftigungszeiten bis zum 60. Geburtstag
Eine Arbeitgeberin ist bei entsprechender Ausgestaltung der Betriebsrente nicht verpflichtet, bei der Berechnung der Betriebsrente der Arbeitnehmerin deren Beschäftigungszeiten nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres zu berücksichtigen. Die in § 6 Abs. 2 TV Betriebsrente Post geregelte Begrenzung der rentenfähigen Beschäftigungszeiten……
Späteheklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Regelungen in Versorgungsordnungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bei der Eheschließung ein bestimmtes Alter überschritten hatte, unterfallen § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG jedenfalls dann, wenn dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt wird und sich die……
Betriebsrente Post – und der Anrechnungsausschluss von Zeiten nach dem 60. Geburtstag
Eine Arbeitgeberin ist bei entsprechender Ausgestaltung der Betriebsrente nicht verpflichtet, bei der Berechnung der Betriebsrente der Arbeitnehmerin deren Beschäftigungszeiten nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres zu berücksichtigen.
Die in § 6 Abs. 2 TV Betriebsrente Post geregelte Begrenzung der rentenfähigen Beschäftigungszeiten …
Altersabstandsklauseln in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. In……
Altersabstandsklauseln in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. In …
Altersabstandsklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung – und die Altersdiskriminierung
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters.
In …
Späteheklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung – und die Altersdiskriminierung
Regelungen in Versorgungsordnungen, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer bei der Eheschließung ein bestimmtes Alter überschritten hatte, unterfallen § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG jedenfalls dann, wenn dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Altersversorgung zugesagt wird und sich die …
Pensionskassenrenten – und die Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins in der Insolvenz des Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zur Auslegung und unmittelbaren Geltung von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG ersucht.
Nach Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG haben sich die Mitgliedstaaten zu vergewissern, “dass die notwendigen Maßnahmen …
Altersgrenzen in der Betriebsrente
Nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG können unter den dort genannten Voraussetzungen in betrieblichen Versorgungssystemen Altersgrenzen festgesetzt werden. Diese müssen nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sein….…
Altersgrenzen bei der betriebliche Altersversorgung
Nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG können unter den dort genannten Voraussetzungen in betrieblichen Versorgungssystemen Altersgrenzen festgesetzt werden. Diese müssen nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG einem legitimen Ziel dienen sowie angemessen und erforderlich sein. …
Betriebliche Altersversorgung – und das höhere Witwengeld
Eine im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung getroffene Bestimmung zum Ruhen eines eigenen Ruhegeldes bei Bezug einer betragsmäßig höheren Hinterbliebenenversorgung – hier: nach § 20 des Hamburgische Zusatzversorgungsgesetzes idF vom 01.10.2013 (im Folgenden HmbZVG) – kann eine Entgeltdiskriminierung im Sinne des …
Versorgungszusagen des Arbeitgebers – und die Überbrückungsleistungen bis zum Rentenbeginn
Ffür ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen allerdings als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Des …
Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers
Ffür ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen allerdings als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Des……
Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt
Ffür ein “betriebliches Ruhegeld” aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat.
Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen allerdings als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht.
Des …
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Spätehenklausel
Der Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung durch eine Spätehenklausel führt nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Arbeitnehmers. Eine Spätehenklausel, die an das als Regelaltersgrenze für die Betriebsrente definierte Lebensalter des Arbeitnehmers anknüpft, ist zulässig.
In dem hier …
Betriebsliche Altersversorgung als Gesamtzusage – und ihre Änderung durch eine Betriebsvereinbarung
Verspricht ein Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung jedoch im Wege der Gesamtzusage, so will er diese nach einheitlichen Regeln, dh. als System erbringen. Da die Geltung der Regelungen auf einen längeren unbestimmten Zeitraum angelegt ist, sind diese von vornherein auch …
Betriebliche Altersversorgung – und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Gesamtbetriebsrat für eine Angelegenheit, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft, originär zuständig, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht. Dieses Erfordernis kann sich aus technischen oder rechtlichen …
Betriebliche Versorgungsordnung – und ihre Umdeutung in eine Gesamtzusage
Die Umdeutung einer durch eine Betriebsvereinbarung eingeführte Versorgungsordnung in eine Gesamtzusage kommt nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen …
Versorgungsausgleich – und die angeblich noch nicht ausgleichsreife Betriebsrente
Behandelt eine Entscheidung zum öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich bei der Scheidung ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung zu Unrecht als noch nicht ausgleichsreif, so steht die Rechtskraft der Entscheidung einem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach der Scheidung nicht entgegen1. Gemäß § 20 Abs. 1 …
Versorgungszusage für den Vorstand – und die spätere Konzern-(um-)bildung
Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse eines Versorgungsempfängers am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die …
Betriebliche Altersversorgung – und der Abschluss eines Beherrschungsvertrages
Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse eines Versorgungsempfängers am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die …
Kapitalleistungen in der Betriebsrente – und die Insolvenzsicherung
Nach § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG sind rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf……
Betriebsrentenabschläge bei früherer Inanspruchnahme – und die bestehende Behinderung
Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vor, liegt darin nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. In dem hier vom Bundearbeitsgericht entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer als schwerbehinderter……
Insolvenzsicherung der Betriebsrente bei Kapitalleistungen
Nach § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG sind rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf …
Betriebsrentenabschläge bei früherer Inanspruchnahme – und die Diskriminierung Behinderter
Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vor, liegt darin nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. In dem hier vom Bundearbeitsgericht entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer als schwerbehinderter …
Gleichbehandlung bei der falsch berechneten Betriebsrente
Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Anwärtern eine Zäsur und sind deshalb sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen[1]. Dies gilt dann nicht,……
Gleichbehandlung bei der Betriebsrente – und der Ausscheidenszeitpunkt
Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Anwärtern eine Zäsur und sind deshalb sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen1. Dies gilt dann nicht, …