Die Berechnung des Ruhegelds aus einem Pensionsplan unter Berücksichtigung eines auf die gesamte anrechenbare Dienstzeit zu ermittelnden Beschäftigungsgrads entspricht dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG normierten Pro-rata-temporis-Grundsatz. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen …
Schlagwort: Betriebsrente
Betriebsrentenberechnung bei Teilzeitarbeitnehmern
Die Berechnung des Ruhegelds aus einem Pensionsplan unter Berücksichtigung eines auf die gesamte anrechenbare Dienstzeit zu ermittelnden Beschäftigungsgrads entspricht dem in §[…]…
Altersdiskriminierung in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, dass die Beschränkung der Witwenrente in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die zur Zeit der[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die unangemessene Benachteiligung der Hinterbliebenen
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 21.02.2017 [1] entschieden, dass die Beschränkung der Witwenrente in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die zur Zeit der Zusage mit dem Mitarbeiter verheirateten Person diesen in unzulässiger Weise benachteilige. Kennzeichnend für eine Hinterbliebenenversorgung iSd. § …
Absicherung einer Pensionskassenrente durch den PSVaG
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird[…]…
Die Rente aus der Pensionskasse – und der Pensions-Sicherungs-Verein
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt…
Herabsetzung einer Pensionskassenrente – und die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) für Sicherungsfälle vor …
Der Streit um die Betriebsrentenanpassung – und die Klage auf künftige Rentenzahlungen
Ein auf künftige Rentenzahlungen gerichteter Klageantrag hat die Zahlung wiederkehrender Leistungen im Sinne des § 258 ZPO zum Gegenstand. Bei wiederkehrenden Leistungen, die – wie Betriebsrentenansprüche – von keiner Gegenleistung abhängen, können gemäß § 258 ZPO grundsätzlich auch künftig fällig …
Betriebliche Altersversorgung – und die Anpassung einer Gesamtversorgung
Eine Anpassungsverpflichtung der Arbeitgeberin nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG bezieht sich bei einer zugesagten Gesamtversorgung nur auf die Pensionsergänzung, nicht dagegen auf die aus der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rente aus der Versorgungskasse und …
Betriebliche Altersversorgung – und die Informationspflichten des Arbeitgebers
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung müssen Auskünfte, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne Rechtspflicht erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein. Eine Pflicht[…]…
Informationspflichten bei der betrieblichen Altersversorgung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung müssen Auskünfte, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne Rechtspflicht erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein. Eine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage zu unterrichten, wenn seine zuvor erteilten Auskünfte …
Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung – und ihre Vorausabtretung
Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von §1b Abs.2 Satz1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des §2 Abs.2 Satz4 BetrAVG. Bei einer zur …
Fristen bei verweigerter Betriebsrentenanpassung – und die Pensionskasse
Der Arbeitnehmer kann eine Nachzahlung nach § 16 BetrAVG nur dann beanspruchen, wenn er noch eine Korrektur der zu den Anpassungsstichtagen negativen Anpassungsentscheidungen verlangen kann. Erst die in einer Anpassungsentscheidung enthaltene Leistungsbestimmung kann Ansprüche auf Zahlung einer höheren Betriebsrente auslösen. …
Anpassungsprüfungspflicht bei der Betriebsrente – und die Pensionskasse
Die der Arbeitgeberin obliegende Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG entfällt unter den Voraussetzungen von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der derzeitigen, mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 [1] geschaffenen Fassung. Das setzt …
Betriebsrente per Pensionskasse – und die Gruppenbildung bei der Überschussbeteiligung
Es ist zulässig, dass von der Pensionskasse mehrere Versicherungsverträge zu Abrechnungs- oder Gewinnverbänden bzw. Bestandsgruppen zusammengefasst werden, denen jeweils Überschussanteile zugerechnet sind. Das Gesetz verlangt, dass die auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile dem Betriebsrentner zustehen müssen. Entscheidend ist also nicht, …
Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung
Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündigen, ohne dass die Kündigung eines[…]…
Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – und ihre Kündigung
Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 77 Abs. 5 BetrVG kündigen, ohne dass die Kündigung eines sie rechtfertigenden Grundes bedarf. Eine uneingeschränkt ausgesprochene Kündigung bewirkt nicht nur, dass das Versorgungswerk für nach dem Kündigungstermin …
Versorgungsausgleich – und die externe Teilung von Betriebsrenten
§ 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) ist, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine Richtervorlage des Oberlandesgerichts Hamm1 entschied,…
Externe Teilung beim Versorgungsausgleich – Transferverluste und die Eigentumsgarantie
§ 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) ist, wie jetzt das Bundesverfassungsgericht auf eine Richtervorlage des Oberlandesgerichts Hamm 1 entschied, mit dem Grundgesetz vereinbar. Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge …
Leistungsanpassung der Pensionskasse – und die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers
Die von einer Pensionskasse gezahlte (Betriebs-)Rente stellt, soweit sie auf Eigenbeiträgen der Arbeitnehmerin beruht, keine betriebliche Altersversorgung dar. Damit gilt das Betriebsrentengesetz für diesen Rentenanteil nicht mit der Folge, dass keine Anpassungsprüfungspflicht nach seinem § 16 Abs. 1 besteht. Leistet …
Betriebsrentenanpassung – und die Überschussbeteiligung der Pensionskasse
Die Voraussetzungen, unter denen nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsrenten entfällt, müssen rechtlich feststehen, wenn der Versorgungsfall eintritt. Rechtliche Basis können eine vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Ansprüche sein. Die vertragliche Vereinbarung kann …
Die Verpflichtung zu zukünftigen Betriebsrentenanpassungen – und die Zwischenfeststellungsklage
Möchte die Arbeitnehmerin die Verpflichtung der Arbeitgeberin festgestellt wissen, auch künftig alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistung der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden, so ist ein solcher Feststellungsantrag als Zwischenfeststellungsklage gemäß § …
Mehrere Betriebsrenten – und der Freibetrag
Werden gleichzeitig mehrere Betriebsrenten bezogen, ist der Freibetrag verhältnismäßig aufzuteilen. So hat das Sozialgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall entschieden, dass beim Bezug von zwei Betriebsrenten die Beitragserhebung rechtmäßig ist. Allerdings hat der Freibetrag verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten …
Betriebsrente – und die Aufhebungsvereinbarung
§ 3 Abs. 1 BetrAVG untersagt die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften und laufender Leistungen im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit dies nicht ausnahmsweise in den in § 3 Abs. 2 bis 4 BetrAVG geregelten Fällen gestattet ist. Abfindungen und …
Gesamtversorgung – und die Betriebsrentenanpassung
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche …
Betriebliche Altersversorgung im mittelbaren Durchführungsweg – und die Einstandspflicht des Arbeitgebers
Gewährt der Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einem mittelbaren Durchführungsweg und wird im mittelbaren Durchführungsweg die Leistungsordnung im Rahmen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit verschlechtert, so löst dies keine Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 …
Keine Betriebsrentenanpassungsprüfung bei einer Pensionskassenrente mit Überschussbeteiligung
Im vorliegenden Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber von der Verpflichtung befreit ist zu prüfen, ob Betriebsrenten nach § 16 Abs. …
Betriebliche Altersversorgung als Gesamtzusage – und die ablösende Betriebsvereinbarung
Die Ablösung künftiger, vormals auf Grundlage der Gesamtzusage beruhender Ansprüche durch eine neue Betriebsvereinbarung ist mit höherrangigem Recht vereinbar 1. Dabei erforderte das Gebot des Vertrauensschutzes im hier entschiedenen Fall auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die neue Betriebsvereinbarung …
Feststellung der Anwendbarkeit einer Versorgungsordnung – und der Gebührenstreitwert
Begehrt der Arbeitnehmer die Feststellung, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm Versorgung nach der von ihm für richtig gehaltenen Versorgungsordnung zu zahlen, beträgt der Gebührenstreitwert 70% der 36-fachen monatlichen Rentendifferenz. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Wert der streitigen Anwartschaft. In Anlehnung …
Eigenbeitrag des Arbeitnehmers zur betrieblichen Altersversorgung – und sein Verschaffungsanspruch
Besteht im ursprünglich zugesagten, aber nicht umsetzbaren Durchführungsweg die Pflicht des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers zur Leistung eines Eigenbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung, kann der Arbeitnehmer einen an diese Versorgungszusage anknüpfenden Verschaffungsanspruch nur unter Berücksichtigung eines entsprechenden Eigenbeitrags verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat in …
Betriebliche Altersversorgung – und das verbilligte Straßenbahnticket für den Ehepartner
Die den Ehepartnern der Betriebsrentner zur Verfügung gestellten kostenlosen Fahrtickets sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung 1. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber …
Betriebsübergang – und der Eingriff in die Betriebsrente
Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert. Danach sind den abgestuften Besitzständen der …
Betriebliche Alterversorgung – und keine Hintebliebenenrente für den eingetragenen Lebenspartner?
Dass in einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung nur eine „Witwen-/Witwerrente“ gewährt wird, was wiederum eine Eheschließung voraussetzt, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist anwendbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 …
Betriebliche Altersversorgung – und die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Für Betriebsvereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, wenn der Arbeitgeber die Altersversorgung für alle Betriebe einführen will. Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt zwar grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Dem Gesamtbetriebsrat sind …
Betriebliche Altersversorgung – und die Vereinheitlichung mehrerer bestehender Versorgungsordnungen
Auch wenn in der Ablösung einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung kein Eingriff in die erdiente Dynamik vorliegt, kann jedenfalls ein Eingriff in die weiteren dienstzeitabhängigen Zuwächse gegeben sein. Dieser Eingriff bedürfte sachlich-proportionaler Gründe. Sind solche nicht gegeben, wäre die vorige Versorgungsordnung …
Betriebliche Altersversorgung – und ihre mehrfache Ablösung durch Betriebsvereinbarungen
Die Wirksamkeit einer durch Betriebsvereinbarung erfolgten Ablösung einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung ist hinsichtlich der dadurch bedingten Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften anhand des vom Bundesarbeitsgericht entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas zu überprüfen. Mehrere nacheinander folgende Ablösungen sind dabei gesondert zu beurteilen. …
Ablösung einer Betriebsrente – und der Eingriff in die erdiente Dynamik
Bei der Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung durch eine (neue) Betriebsvereinbarung ist zu prüfen, ob ein unzulässiger Eingriff in die erdiente Dynamik vorliegt. Maßgeblich sind hierfür folgende Grundsätze: In einem ersten Schritt ist bezogen auf den Ablösungsstichtag die fiktive dynamisierte Vollrente …
Die Betriebsrente im Versorgungsausgleich – und der nachehezeitlich eingetretene Versorgungsfall
Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung …
Spätehenklausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung
Ein in der betrieblichen Versorgungsordnung enhaltener Ausschluss, wonach kein Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn der Verstorbene bei der Eheschließung bereits 63 war, dh. die Ehe erst nach der Vollendung des 63. Lebensjahres des unmittelbar Versorgungsberechtigten geschlossen wurde, ist wegen Verstoßes …
Betriebsrente – und die Spätehenklausel mit fester Altersgrenze
Die in der Versorgungsordnung bestimmte Altersgrenze, wonach die Ehe vor dem 62 Geburtstag des Arbeitnehmers geschlossen sein muss, ist angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz …
Betriebliche Altersversorgung – und die Ansprüche des hinterbliebenen Ehegatten
Die Hinterbliebenenversorgung ist ein Teil des Versorgungsversprechens an den Arbeitnehmer und stellt einen Vertrag zugunsten Dritter iSv. § 328 Abs. 1 BGB dar. Das Versprechen an den Dritten erfolgt dabei nach § 331 Abs. 1 BGB grundsätzlich in der Weise, …
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Mindestehedauer
Schränkt der Arbeitgeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Hinterbliebenenversorgung durch eine zehnjährige Mindestehedauerklausel ein, so stellt das eine unangemessene Benachteiligung des unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB dar. Die mit der Mindestehedauer …
Insolvenzsicherung für einen betrieblichen Übergangszuschuss
Der PSVaG ist als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG verpflichtet, für die Zahlung des Übergangszuschusses einzutreten, nachdem über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und damit ein Sicherungsfall eingetreten ist. Nach §……
Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG können Versorgungsverpflichtungen nicht nur auf einer Versorgungszusage, sondern auch auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen. Im Bereich……
Insolvenzsicherung bei der Betriebsrente – für Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter
§ 7 BetrAVG unterscheidet zwischen Versorgungsempfängern nach Absatz 1 und Anwartschaftsberechtigten nach Absatz 2.
Versorgungsempfänger sind in Abgrenzung zu § 7 Abs. 2 BetrAVG diejenigen Personen, denen bei Eintritt des Sicherungsfalls gegen den insolventen Versorgungsschuldner ein Anspruch auf Gewährung von …
Insolvenzsicherung – und der zeitlich begrenzte Übergangszuschuss
Der PSVaG ist als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG verpflichtet, für die Zahlung des Übergangszuschusses einzutreten, nachdem über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und damit ein Sicherungsfall eingetreten ist.
Nach § …
Betriebliche Altersversorgung – und der Gleichbehandlungsgrundsatz
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist die privatrechtliche Ausprägung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG. Gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG können Versorgungsverpflichtungen nicht nur auf einer Versorgungszusage, sondern auch auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung beruhen.
Im …
Kündigungsschutzverfahren,Auflösungsantrag, Abfindung – und später eine Betriebsrente
Selbst wenn sich der Arbeitnehmer dadurch widersprüchlich verhält, dass er im Kündigungsschutzverfahren einen Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellt und später Zahlung aus einer (unverfallbaren) Betriebsrente verlangt, rechtfertigte dies nicht die Versagung der Betriebsrente.
Dem Arbeitnehmer …
Betriebliche Invaliditätsrente – und das Ausscheiden vor dem Versorgungsfall
Bei der Abgrenzung eines bis zum Eintritt eines Versorgungsfalls “betriebstreuen” Arbeitnehmers von dem vorzeitig im Sinne des § 1b Abs. 1 BetrAVG mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft ausscheidenden Arbeitnehmer dürfen auch die Tarifvertragsparteien nicht darauf abstellen, zu welchem Zeitpunkt der …
—> Betriebsrentenanpassung – und der Schuldbeitritt von Konzerngesellschaften
Ein (etwa im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgter) Schuldbeitritt von Konzerngesellschaft zur Betriebsrentenverpflichtung der (ehemaligen) Arbeitgeberin führt nicht ohne Weiteres zur Einbeziehung der wirtschaftlichen Lage der beitretenden Gesellschaft im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG……