Eine Pensionsordnung kann die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig kürzen. Dies stellt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. In dem hier vom Arbeitsgericht……
Schlagwort: Betriebsrente
Betriebliche Witwenrente – und ihre Kürzung bei zu großem Altersunterschied
Eine Pensionsordnung kann die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig kürzen. Dies stellt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. In dem hier vom Arbeitsgericht …
Vorzeitiges Ausscheiden – und die Pensionskassen-Ansprüche
Ob und gegebenenfalls inwieweit die einzelnen Bestandteile einer zugesagten betrieblichen Altersversorgung für die zeitratierliche Berechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG getrennt oder als Einheit zu betrachten sind, hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Ist von einer einheitlichen……
Vorzeitiges Ausscheiden – und die Pensionskassen-Ansprüche
Ob und gegebenenfalls inwieweit die einzelnen Bestandteile einer zugesagten betrieblichen Altersversorgung für die zeitratierliche Berechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG getrennt oder als Einheit zu betrachten sind, hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Ist von einer einheitlichen……
Unverfallbare Pensionskassen-Ansprüche – und das vorzeitige Ausscheiden
Ob und gegebenenfalls inwieweit die einzelnen Bestandteile einer zugesagten betrieblichen Altersversorgung für die zeitratierliche Berechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG getrennt oder als Einheit zu betrachten sind, hängt von der Ausgestaltung der jeweiligen Versorgungsordnung ab. Ist von einer einheitlichen …
Betriebliche Altersversorgung – und die versicherungsförmige Lösung beim Ausscheiden
Das Verlangen des Arbeitgebers nach der versicherungsförmigen Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG kann bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers wirksam erklärt werden. Erforderlich ist jedoch, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Arbeitnehmer……
Betriebliche Altersversorgung – und die versicherungsförmige Lösung beim Ausscheiden
Das Verlangen des Arbeitgebers nach der versicherungsförmigen Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG kann bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers wirksam erklärt werden. Erforderlich ist jedoch, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Arbeitnehmer……
Berufsunfähigkeit in der betrieblichen Altersversorgung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen[1]. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren[2]. Der Zeitpunkt……
Berufsunfähigkeit in der betrieblichen Altersversorgung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen[1]. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren[2]. Der Zeitpunkt……
Betriebliche Altersversorgung – und die Berufsunfähigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen1. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren2. Der Zeitpunkt …
Das beendete Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Altersversorgung – und die versicherungsförmige Lösung
Das Verlangen des Arbeitgebers nach der versicherungsförmigen Lösung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG kann bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers wirksam erklärt werden. Erforderlich ist jedoch, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Arbeitnehmer …
Betriebsrentenanpassung – und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
Die im Rahmen der Betriebsrentenanpassung zu berücksichtigtende wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist eine zukunftsbezogene Größe. Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus. Beurteilungsgrundlage für die insoweit zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist grundsätzlich die bisherige …
Zeitratierliche Kürzung bei der vorgezogenen Betriebsrente
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts[1] ergibt sich in der Regel im Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Berechtigung zur Kürzung der Betriebsrente unter zwei Gesichtspunkten: Zum einen wird in das Gegenseitigkeitsverhältnis, das der Berechnung……
Zeitratierliche Kürzung bei der vorgezogenen Betriebsrente
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts[1] ergibt sich in der Regel im Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Berechtigung zur Kürzung der Betriebsrente unter zwei Gesichtspunkten: Zum einen wird in das Gegenseitigkeitsverhältnis, das der Berechnung……
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber die betriebliche Übung als Rechtsquelle anerkannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG). Danach steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage eine auf betrieblicher Übung beruhende Versorgungsverpflichtung gleich. Die betriebliche Übung ist……
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber die betriebliche Übung als Rechtsquelle anerkannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG). Danach steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage eine auf betrieblicher Übung beruhende Versorgungsverpflichtung gleich. Die betriebliche Übung ist……
Betriebliche Altersversorgung – und die betriebliche Übung
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber die betriebliche Übung als Rechtsquelle anerkannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG). Danach steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage eine auf betrieblicher Übung beruhende Versorgungsverpflichtung gleich. Die betriebliche Übung ist …
Höhe einer Betriebsrente – und ihre zeitratierliche Kürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts1 ergibt sich in der Regel im Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Berechtigung zur Kürzung der Betriebsrente unter zwei Gesichtspunkten: Zum einen wird in das Gegenseitigkeitsverhältnis, das der Berechnung …
Betriebsrente – und die Gleichbehandlung
Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, dürfen nur dann vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer …
Die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin – und die Betriebsrentenanpassung
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei……
Die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin – und die Betriebsrentenanpassung
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei……
Betriebsrentenanpassung – und die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei …
Ablösung einer Versorgungsordnung – und die sachlich-proportionalen Gründe
Änderungen einer Versorgungsregelung, die dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwächse betreffen, bedürfen sachlich-proportionaler Gründe. Darunter sind nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe zu verstehen.
Beruft sich der Arbeitgeber dabei auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, kommt es grundsätzlich auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens …
Sachlich-proportionalen Gründe für die Ablösung einer Versorgungsordnung
Änderungen einer Versorgungsregelung, die dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwächse betreffen, bedürfen sachlich-proportionaler Gründe. Darunter sind nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe zu verstehen. Beruft sich der Arbeitgeber dabei auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, kommt es grundsätzlich auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens……
Betriebsrente – und die Bindungswirkung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich
Trifft das Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren nach § 10 VersAusglG eine rechtskräftige Entscheidung über die interne Teilung des vom Versorgungsberechtigten während der Ehezeit erworbenen Anrechts, so entfaltet diese Bindungswirkung in einem nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Verfahren zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem am Versorgungsausgleichsverfahren …
Betriebsrentenanpassung – nach der Übertragung des operativen Geschäfts
Bei der Betriebsrentenanpassung ist vorrangig zu prüfen, ob die Entscheidung der originären Versorgungsschuldnerin die Betriebsrente des Betriebsrentners nicht an den seit Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen, auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Berechnungsdurchgriffs billigem Ermessen iSv. § 16 Abs. 1 und Abs. …
Rechtsscheinhaftung bei der Betriebsrentenanpassung
Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche Rechtsschein durch dem Versorgungsschuldner zurechenbare Erklärungen oder …
Betriebsrentenanpassung – und der Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
Ein Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente kann sich, wenn die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG entgegensteht, ausnahmsweise aus § 826 BGB ergeben. Denkbar ist ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn der konzernangehörige …
Betriebsrentenanpassung – bei verschmolzenen Unternehmen
In den Fällen, in denen der Versorgungsschuldner aus einer Verschmelzung zweier Unternehmen entstanden ist, die in dem für die Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraum stattgefunden hat, kommt es uch auf die wirtschaftliche Entwicklung der beiden ursprünglich selbstständigen Unternehmen bis zur Verschmelzung …
Betriebsrentenanpassung – Beherrschungsvertrag und Berechnungsdurchgriff
Bei einer Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaften vorliegen, ist zu beachten, dass die Zurechnung der günstigen wirtschaftlichen Lage eines oder mehrerer dieser Unternehmen nicht zur Folge haben darf, dass der Versorgungsschuldner die …
Betriebsrentenanpassung – und der Schuldbeitritt von Konzerngesellschaften
Ein (etwa im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgter) Schuldbeitritt von Konzerngesellschaft zur Betriebsrentenverpflichtung der (ehemaligen) Arbeitgeberin führt nicht ohne Weiteres zur Einbeziehung der wirtschaftlichen Lage der beitretenden Gesellschaft im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG…
Betriebsrentenanpassung – und der Berechnungsdurchgriff gegen den Bürgen
Die Bürgschaft einer Konzernobergesellschaft für Betriebsrentenverpflichtungen kommt als Grundlage für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht in Betracht.
Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten …
Neuregelung der Betriebsrenten im EnBW-Konzern
Der EnBW Konzern durfte die (besseren) älteren Versorgungsordnungen ablösen. Die hiergegen gerichteten Klage hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zwischenzeitlich abgewiesen. In den jetzt vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen insgesamt 88 Verfahren streiten die Parteien zum Teil seit mehreren Jahren über die Höhe……
Betriebsrenten im EnBW-Konzern
Der EnBW Konzern durfte die (besseren) älteren Versorgungsordnungen ablösen. Die hiergegen gerichteten Klage hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zwischenzeitlich abgewiesen.
In den jetzt vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen insgesamt 88 Verfahren streiten die Parteien zum Teil seit mehreren Jahren über die Höhe …
Betriebsrenten – und der durchgeführte Versorgungsaugleich
Nach § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht bei einem im Wege der internen Teilung durchgeführten Versorgungsausgleich dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht zu Lasten des Anrechts des Versorgungsberechtigten. An diesem Verfahren ist auch der Versorgungsträger beteiligt. Die Entscheidung des……
Betriebsrenten im Versorgungsaugleich – und die Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
Nach § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht bei einem im Wege der internen Teilung durchgeführten Versorgungsausgleich dem ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht zu Lasten des Anrechts des Versorgungsberechtigten. An diesem Verfahren ist auch der Versorgungsträger beteiligt.
Die Entscheidung des …
Die im Versorgungsausgleich vereinbarte Ausgleichsrente – brutto oder netto?
Die fiktive Ausgleichsforderung gegen den verstorbenen ausgleichspflichtigen Ehegatten, die den Teilhabeanspruch nach § 25 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG begrenzt, ist ohne Abzug anteiliger Sozialversicherungsabgaben oder vergleichbarer Abgaben und damit als Bruttobetrag zu bemessen. § 20 Abs. 2 Satz 1 …
Versorgungsausgleich – und die bereits laufende Betriebsrente
Der Umstand, dass ein Ausgleichspflichtiger zum Ehezeitende bereits regelmäßige Rentenzahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhält, führt zu keiner Verringerung der zum Ehezeitende errechneten Ausgleichswerte. Im Falle der externen Teilung ist aber von einer Verzinsung abzusehen, weil dieser die gegenläufige Entwicklung …
Streit über die Betriebliche Altersversorgung – und der Streitwert
Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, nach Eintritt in den Ruhestand das Ruhegeld des Arbeitnehmers nach einer bestimmten Versorgungsordnung zu berechnen, ist auf 70 % der 36-fachen voraussichtlichen monatlichen Rentendifferenz festzusetzen.
Die Festsetzung erfolgt …
Betriebsrentenanpassung – und die Rentergesellschaft
Auch Rentner- und Abwicklungsgesellschaften sind nicht verpflichtet, die Kosten für die Betriebsrentenanpassung aus ihrer Vermögenssubstanz aufzubringen1.
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu …
Betriebsrentenanpassung – und die Verrechnungspreise im Konzern
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG kommt es auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners (Arbeitgebers) und nicht auf eine fiktive wirtschaftliche Lage an, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären. Deshalb ist nicht von Belang, wie …
Betriebsrentenanpassung – und der Berechnungsdurchgriff im Konzern
Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die …
Beherrschungsvertrag – und der Berechnungsdurchgriff bei der Betriebsrentenanpassung
Das Bestehen eines Beherrschungsvertrags schafft eine Gefahrenlage für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Betriebsrentner am Werterhalt laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Dies rechtfertigt einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens, wenn sich die …
Betriebsrenen und der Ausgleich nach der Scheidung in Altfällen
Wurde in einer nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht ergangenen Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine Betriebsrente gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG nur zum Teil ausgeglichen, findet hinsichtlich des nicht ausgeglichenen Teils nicht das Abänderungsverfahren nach …
Betriebsrentenanpassung – und der Berechnungsdurchgriff im Konzern
Mit der Frage eines Berechnungsdurchgriffs hatte sich aktuell das Bundesarbeitsgericht in einem Fall zu befassen, in dem eine konzerninterne Verrechnungspreisabrede bestand, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers hatte: Der Arbeitnehmer bezieht seit dem 1. August 2008 von der …
Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Leistungsabsenkungen der Pensionskasse
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch, Fehlbeträge durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen, hat der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz …
Anpassungsprüfung bei regulierten Pensionskassen
§ 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nimmt über die Verweisung auf den nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a VAG festgesetzten Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung ausschließlich den in § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung bestimmten …
Betriebsrente – Anpassungsprüfung und die wirtschaftliche Lage
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei …
Anpassungsprüfung und Kaufkraftausgleich bei der Betriebsrente
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei …
Anpassungsstichtag bei der Betriebsrente
Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das bedeutet, dass er in zeitlichen Abständen von jeweils drei …