Die Neufassung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.20151 verstößt weder gegen Verfassungs- noch gegen Unionsrecht. Die Verteilung des Überschusses muss einem verursachungsorientierten Verfahren folgen. Eine verursachungsgerechte, individuelle Zuordnung der …
Schlagwort: Betriebsrente
Die Gewerkschaft und ihre Angestellten – oder: Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung
Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns …
Die Gewerkschaft und ihre Angestellten – oder: Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung
Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und konkret geplante Maßnahmen gewerkschaftlichen Handelns …
Betriebliche Altersversorgung durch eine Pensionskasse – und die Überschussbeteiligung
Der Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG steht nicht entgegen, wenn für die Überschussverteilung bei einer Pensionskasse nach ihrem Technischen Geschäftsplan in einem ersten Schritt eine einmalige Sonderzahlung und erst in einem zweiten Schritt eine dauerhafte Erhöhung …
Betriebsrentenanpassung – und die Pensionskasse
Wird die betriebliche Altersversorgung ua. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1b Abs. 3 BetrAVG durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet …
Betriebliche Altersversorgung – und ihre vorzeitige Inanspruchnahme
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf die fehlende Betriebszugehörigkeit eines vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers, der die erdiente Betriebsrente nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch nimmt, aufgrund der §§ 2, 6 BetrAVG zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen …
Die unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung
Eine unwirksame Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung kann entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) umzudeuten sein. Eine Versorgungsordnung (VO) ist grundsätzlich geeignet, Ansprüche des Arbeitnehmers zu begründen. Handelt es sich um eine wirksam zustande gekommene …
Der Streit um die richtige Versorgungsordnung – und die Rechtskraft früherer Urteile
Versorgungsberechtigte haben die Möglichkeit, Versorgungsansprüche nach einer konkret benannten Versorgungsordnung geltend zu machen. Hierdurch wird der Streitgegenstand und damit auch die formelle und materielle Rechtskraft einer Entscheidung bestimmt. Ob spätere Versorgungsordnungen – über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – …
Die betriebliche Versorgungsordnung – und die vorrangige Einzelabrede
Nach § 242 BGB kann es einem Arbeitgeber verwehrt sein, sich auf eine vorrangige Einzelabrede oder Einzelzusage der betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitnehmer gegenüber einer später in Kraft getretenen und deutlich günstigeren kollektiven Versorgungsordnung, die keine Betriebsvereinbarung ist, zu berufen. …
Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung – und die variable Zulage
Eine variable Zulage muss von den Gesamtbetriebsparteien nicht ruhegeldfähig ausgestaltet werden. Durch eine solche Regelung haben Betriebsrat und Arbeitgeber den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 BetrVG) nicht verletzt. Betriebsvereinbarungen sind nach den für Gesetze und für Tarifverträge geltenden Grundsätzen …
Betriebliche Altersversorgung – und die Abänderung des Versorgungsausgleichs
Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung nach dem Ende der Ehezeit rechtliche oder tatsächliche Veränderungen erfahren hat, die zu einer wesentlichen Änderung seines Ausgleichswerts …
Betriebliche Altersversorgung – und das versorgungsleistungsfähige Monatseinkommen
Stellt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung) auf das Monatsgehalt ab, verdeutlicht dies, dass allein eine monatliche Zahlungsweise nicht ausreicht, um bei der Ermittlung des versorgungsleistungsfähigen Einkommens berücksichtigt zu werden. Der Begriff des Gehalts deutet vielmehr darauf hin, dass Entgeltzahlungen, …
Betriebliche Altersversorgung – und das versorgungsleistungsfähige Monatseinkommen
Stellt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung) auf das Monatsgehalt ab, verdeutlicht dies, dass allein eine monatliche Zahlungsweise nicht ausreicht, um bei der Ermittlung des versorgungsleistungsfähigen Einkommens berücksichtigt zu werden. Der Begriff des Gehalts deutet vielmehr darauf hin, dass Entgeltzahlungen, …
Betriebliche Hinterbliebenenversorgung – und die Mindestehedauer
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Arbeitgeber eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe bis zum Versterben des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert hat und die Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Berechtigte aufgrund eines …
Betriebliche Witwenrente – und der vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer
Nach § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG muss einem vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer sein – späterer – Anspruch auf Versorgungsleistung in Form einer Anwartschaft erhalten bleiben, wenn er zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für …
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich – und die rechtswidrige Startgutschrift der Zusatzversorgungskasse
Eine von einem Versorgungsträger mitgeteilte und unter (hier offengelassenem) Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildete sogenannte Startgutschrift für rentenferne Versicherte kann ausnahmsweise dann die Grundlage für die Durchführung der internen Teilung eines Anrechts sein, wenn der hinsichtlich dieses Anrechts ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits …
Betriebsrente – und der Streit um die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, sich am gesetzlichen Rentenversicherungsrecht zu orientieren, sieht er …
Kapitalisierung der Betriebsrentenansprüche in der Insolvenz- und der Abzinsungsfaktor
Bei der Kapitalisierung von Betriebsrentenansprüchen, die der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des ehemaligen Arbeitgebers aufgrund übergegangenen Rechts geltend macht, ist der gesetzliche Zinssatz anzuwenden, um den Vorteil der sofortigen Fälligkeit auszugleichen. …
Betriebliche Altersversorgung – und der Streit um die Leistungspflicht des Arbeitgebers
Mit einer Elementenfeststellungsklage kann auch der Umfang der Leistungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen der Alterssicherung (hier: die Einbeziehung von Zuschlägen für Spät- und Nachtarbeit) geklärt werden. Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens …
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Die Altersklausel in der betrieblichen Versorgungsordnung
Eine betriebliche Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts …
Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz
Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus[…]…
Betriebliche Versorgungszusage – und der Bilanzgewinn
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall[…]…
Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor. Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, …
Betriebliche Altersversorgung – und die Anrechnung einer Ausgleichszahlung
Eine als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf nicht auf das betriebliche Ruhegehalt angerechnet werden. Die als Abfindung von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer geleistete Ausgleichszahlung darf bei der Bemessung des Ruhegehalts nicht zulasten des Arbeitnehmers …
Betriebliche Altersversorgung – und die Altersgrenze für zunächst befristet beschäftigten Arbeitnehmer
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind,[…]…
Betriebliche Altersversorgung – und die ursprünglich befristet beschäftigten Arbeitnehmer
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass …
Gesamtzusagen – undder arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Wenn und soweit Regelungen in Gesamtzusagen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, führt die unzulässige Gruppenbildung allein zu einem Anspruch im Zusammenspiel mit der vom Arbeitgeber geschaffenen kollektiven Regelung auf Anpassung nach oben. Aus dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich …
Die (erneute) Hochzeit im vorgezogenen Rentenalter
Soweit eine betriebliche Versorgungsordnung einen vorzeitigen Ruhestand mit Versorgungsleistungen bereits mit der Vollendung des 50. Lebensjahres ohne versicherungsmathematische Abschläge wegen der vorgezogenen[…]…
Betriebsrente – und die Hochzeit im Rentenalter
Soweit eine Versorgungsordnung einen vorzeitigen Ruhestand mit Versorgungsleistungen bereits mit der Vollendung des 50. Lebensjahres ohne versicherungsmathematische Abschläge wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme ermöglicht, ist der Ausschluss einer Hinterbliebenenversorgung nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG unter dem Gesichtspunkt …
Der Streit um zukünftige Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung – und die Feststellungsklage
Erstrebt der Arbeitnehmer die hinreichend bestimmte Feststellung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), dass er bzw. seine Ehefrau, die er konkret bezeichnet, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat, so begehrt er mit diesem Antrag die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, an …
Altersdiskriminierung bei der Betriebsrente – und das Verbot geltungserhaltender Reduktion
Abgrenzbare Teile in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versorgungsordnung bestehend aus einer wegen des Alters diskriminierenden und einer nicht diskriminierenden Regelung führen zu keiner Gesamtunwirksamkeit der Klausel nach den Grundsätzen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion. Da das Unionsrecht keine Gesamtunwirksamkeit einer solchen …
Der Streit um die Höhe der Betriebsrente – und die Feststellungsklage
Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann auf die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. Die Klage muss sich dabei nicht …