Anhörungsrüge – und die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

Bundesgerichtshof (Erbgroßherzogliches Palais)

Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gemäß § 44 FamFG kommt u.a. dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Verfahrensbeteiligten verfahrensfehlerhaft …

Die Bestellung eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen – und die Amtsermittlungspflicht des Gerichts

Amtsgericht Aurich

Mit dem Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: So sah der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen durchgreifende verfahrensrechtlichen Bedenken, soweit das Landgericht …

Das vom Gericht nicht vollständig erfasste Rechtsschutzbegehren – verdeckte Teilentscheidung oder fehlerhafte Endentscheidung?

Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über …

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden1. Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen …

Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden1. Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen …