Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft; etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat vor der Anhörung des …
Schlagwort: Betreuungsverfahren
Betreuungsverfahren – und das dem Betroffenen nicht überlassene Sachverständigengutachten
Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Dann hat das Beschwerdegericht diesen Mangel durch die Übersendung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen anschließende erneute Anhörung …
Betreuungsverfahren – und das Absehen von der persönlichen Anhörung durch das Beschwerdegericht
Wann das das Beschwerdegericht im Betreuungsverfahren von der persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen? Mit dieser Frage hatte hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Zwar eröffnet § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren diese …
Betreuungsverfahren – und die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren zu befassen: Wird dieses Gutachten ohne die gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG erforderliche Untersuchung des Betroffenen erstellt, ist es grundsätzlich nicht verwertbar. Im übrigen …
Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren – ohne Verfahrenspfleger
Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Eine Anhörung der Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG war im vorliegenden Erweiterungsverfahren erforderlich. Gemäß § 293 Abs. 1 …
Die Anhörung im Betreuungsverfahren – und das Sachverständigengutachten
Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Wird dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Von …
Anhörung im Betreuungsverfahren – und das Beschwerdegericht
§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von …
Der behandelnde Arzt als Sachverständiger im Betreuungsverfahren
Der Sachverständige hat den Betroffenen gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung des Betroffenen bereits zum Sachverständigen bestellt sein und ihm den Zweck der …
Die Anhörung im Betreuungsverfahren – und der Verfahrenspfleger
Die Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren in Abwesenheit des Verfahrenspflegers ist verfahrensfehlerhaft. Der Verfahrenspfleger ist vom Gericht im selben Umfang an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen wie der Betroffene. Das Betreuungsgericht muss durch die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass …
Konkludente Hinzuziehung eines Angehörigen zu einem Betreuungsverfahren
Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt. Allein der Umstand, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen …
Die abgelehnte Betreuerbestellung – und die unterbliebene Anhörung der Betroffenen
§ 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG ordnet eine persönliche Anhörung des Betroffenen nur vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts an. In einem Verfahren, das nicht mit einer Betreuerbestellung endet, kann das Amtsgericht daher von einer …
Anhörung im Betreuungsverfahren – ohne den Verfahrenspfleger
Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft1. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. …
Betreuungsverfahren – und das ohne Unterhaltung mit dem Betroffenen erstellte Sachverständigengutachten
Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, dass ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Der Sachverständige muss den Betroffenen aber untersucht und sich damit einen persönlichen Eindruck von ihm …
Betreuungsverfahren – und die persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen. Die erneute Anhörung der Betroffenen ist bereits deshalb geboten, wenn sich das Landgericht …
Betreuungsanordnung durch das Beschwerdegericht – und die Betreuerbestellung
Ordnet das Landgericht im Beschwerdeverfahren eine Betreuung an, hat es im Wege der Einheitsentscheidung zugleich auch den Betreuer zu bestimmen. Für den Fall der Einrichtung entweder einer Kontrollbetreuung oder einer Vollbetreuung ist das Landgericht gehalten, im Wege der dann zu …
Unterbringungsverfahren – und die förmliche Zustellung des Beschlusses
Gemäß § 41 Abs. 1 FamFG ist der Beschluss des Gerichts den Beteiligten bekannt zu geben. Ein anfechtbarer Beschluss ist demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG.
Insoweit weist der Bundesgerichtshof …
Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer – und die Beschwerde gegen die Betreuerbestellung
Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen1.
Der durch Art.19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz erfordert, …
Der Verfahrensbevollmächtigte im Betreuungsverfahren – und das Sachverständigengutachten
Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden1.
Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der …
Betreuerbestellung – und der freie Wille des Betreuten
Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden.
Die Annahme eines freien Willens im Sinne von § 1896 Abs. 1a BGB setzt dabei Einsichts- und Handlungsfähigkeit voraus. Der Betroffene muss …
Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen in Unterbringungssachen – und das Beschwerderecht des Sohnes
Gemäß § 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG steht das Recht der Beschwerde in Unterbringungssachen im Interesse des Betroffenen u.a. dessen Kindern zu, wenn der Betroffene bei diesen lebt oder bei Einleitung des Verfahrens gelebt hat und sie im ersten …
Verfahrenspfleger – und der mögliche Umfang der Betreuung
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt1.
Gemäß § …
Unterbringungsverfahren – und die angeordnete Untersuchung in der Wohnung
Eine im Unterbringungsverfahren ergangene Anordnung zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Ausgangssachverhalt[↑]
In …
Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren – ohne Verfahrenspfleger
Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft1.
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht – wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat – …
Der im Betreuungsverfahren erstinstanzlich nicht beteiligte Angehörige
Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt noch keine Beteiligung im Sinne der §§ 7, 274, 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.
Kann der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige gemäß § 303 Abs. 4 FamFG – …
Keine weiteren Ermittlungen im Betreuungsverfahren
Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt1.
Andernfalls darf die Einrichtung einer Betreuung auch abgelehnt werden, ohne den Betroffenen persönlich anzuhören.…
Anhörungstermin im Betreuungsverfahren – und die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers
Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann1.
Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit …
Betreuungsverfahren – und die Untersuchung durch den Sachverständigen
Die Sachverständige muss in einer Betreuungssache schon vor der Untersuchung des Betroffenen gerichtlich bestellt worden sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnen1.
Vor der Bestellung eines Betreuers hat nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG…
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren – und der Verfahrensbevollmächtigte
Nach § 276 Abs. 4 FamFG soll die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.
Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht …
Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt1.
Gemäß § …
Die verweigerte Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren – und ihre Verweigerung
Begründet der Tatrichter nicht, warum er trotz Vorliegens eines Regelfalls für die Bestellung eines Verfahrenspflegers von dieser absieht, kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob er von seinem Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht hat, noch ob die Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen ist.
Im …
Entscheidung über die Rechtspflegererinnerung – und die Zulassung der Beschwerde
Einwilligungsvorbehalt – und die Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts
Gemäß § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt), soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das …
Beschlüsse im Betreuungsverfahren – und ihre Zustellungsadressaten
§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung1.…
Einrichtung einer Kontrollbetreuung – und die Bestimmung des Geschäftswerts
Bei Verfahren über die Einrichtung einer Kontrollbetreuung kann für die Bestimmung des Geschäftswerts nicht auf § 63 Satz 1 GNotKG abgestellt werden. Diese Vorschrift betrifft in Betreuungssachen (§ 271 FamFG) die Wertermittlung nur in den Fällen, in denen sich die …
Zustellerfordernisse im Betreuungsverfahren
Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. Wird der Beschluss danach nicht wirksam zugestellt, beginnt die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht zu …
Betreuungsverfahren – und die Anhörung durch das Beschwerdegericht
Mit den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Betreuungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann, hatte sich erneut1 der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 278 Abs. 1 Satz 1, 2 FamFG hat das Gericht den Betroffenen …
Vorsorgevollmacht – und die Bedenken gegen ihre Wirksamkeit
Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht hatte sich der Bundesgericht erneut1 zu befassen: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit …
Anhörung im Betreuungsverfahren – und die Teilnahme des Verfahrensbevollmächtigten
In einer Betreuungssache ist dem Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen1. Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen, wenn diese bereits im …
Betreuung – aufgrund einer Verdachtsdiagnose
Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden1. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendete sich ein 1974 geborener selbständiger Taxiunternehmer gegen die Anordnung seiner Betreuung. Seit April …
Betreuungsverfahren – und das anderweitig eingeholte Sachverständigengutachten
Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren1. Das Gericht darf also ein Sachverständigengutachten aus dem vorangegangenen Betreuungsverfahren nicht verwerten, …
Betreuungsverfahren – und das über 1 Jahr alte Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit der Betreuung kann auch dann noch verwertbar sein, wenn seine Erstellung im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt und auf einer körperlichen Untersuchung beruht, die mehr als ein Jahr vor dieser Entscheidung …
Die abgelehnte Betreuung – und die Beschwerde des widerspenstigen Betroffenen
Mit dem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Gegen die Ablehnung der Betreuung ist dem Betroffenen unabhängig davon, ob er in erster Instanz mit einer …
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können …
Betreuungsverfahren – und die Qualifikation des Sachverständigen
Ergibt sich die Qualifikation des Sachverständigen nicht ohne Weiteres aus seiner Fachbezeichnung als Arzt, ist seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen. Hierfür genügt regelmäßig die tatrichterliche Feststellung, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf …
Verlängerung der Betreuung – und die Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtgshof mit der Frage zu befassen, wann bei der Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des Aufgabenkreises eine förmliche Beweisaufnahme durch die Einholung eines ärztlichen Gutachtens notwendig wird: Gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG kann …
Sachverständigenablehnung – verspätet und nicht beschieden
Unabhängig von der Frage, unter welchen Voraussetzungen in einem Fall unterbliebener Vorabentscheidung ein zur Aufhebung (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FamFG) führender Verfahrensverstoß angenommen werden kann1, liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler jedenfalls dann nicht vor, wenn der Ablehnungsantrag als unzulässig …
Beiziehung und Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren
Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht im Interesse des Betroffenen dessen nächsten Angehörigen gemäß § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind. Maßgebend hierfür ist die …
Die verweigerte Zusammenarbeit mit dem Betreuer
Der Erforderlichkeit der Betreuung steht nicht entgegen, dass die Betroffene sich der Zusammenarbeit mit dem Betreuer bislang verweigert hat, solange nicht die Voraussetzungen einer sog. Unbetreubarkeit1 festgestellt sind. Soweit das Betreuungsgericht darauf abhebt, die Betroffene habe offensichtlich alles auch ohne …
Betreuungsverfahren – und die Anhörung durch die Beschwerdekammer
Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft1. …
Betreuungsverfahren – und die Abweichung vom Gutachten
Der Tatrichter darf sich bei nicht dargelegter eigener medizinischer Sachkunde nicht ohne weitere Aufklärung über das erstattete Gutachten zur Notwendigkeit einer Betreuung hinwegsetzen. Andernfalls beruht die Entscheidung des Betreuungsgerichts (hier: die Verneinung des Vorliegens einer psychischen Krankheit durch das Beschwerdegericht) …