Das Bundesverfassungsgericht hat insgesamt 11 Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Sächsischen Besoldungsgesetzes sowie gegen hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Urteile nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach dem neuen sächsischen Besoldungsrecht wird das Grundgehalt der A-Besoldung anhand der tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung …