Sanitätsoffizier-Anwärter/innen (SanOA), die formal zum Medizinstudium an einer zivilen Hochschule unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt wurden, sind bei Personalratswahlen grundsätzlich nicht wahlberechtigt.
Dabei konnte die umstrittene Frage, ob die SanOA aufgrund ihrer besonderen Eingliederung in das Bundeswehrkrankenhaus … …