Geschäftsführerhaftung gegenüber einem stillen Gesellschafter

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage. InhaltsübersichtAuskunftsanspruchEigens (vor)vertragliches VerhältnisWirtschaftliches EigeninteresseBesonderes persönliches VertrauenProspekthaftungDeliktische Haftung Auskunftsanspruch[↑] Der stille …

Schutzvorschriften bei Tierexport

Eine Ausfuhrerstattung kann wegen Nichteinhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport abgelehnt werden. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall meldete die Tierhändlerin im August 2006 beim Hauptzollamt Rinder zur Ausfuhr in den Kosovo an. Die Tiere …