Kastanienwurzeln im Abwasserkanal

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Eigentümerin eines Hausgrundstücks geklagt, das an die städtische Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen ist und …

Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Bei einem auf gemeindeeigenem Grundstück stehenden Baum hat jedoch die Gemeinde, für die im Rahmen ohnehin gebotener Inspektionen des Kanals die Einwurzelungen erkennbar …

Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung – und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der……