Dienstliche Beurteilung – und der zugrunde liegende Beurteilungszeitraum

Der einer dienstlichen Beurteilung zugrundeliegende Beurteilungszeitraum muss sich der Beurteilung selbst entnehmen lassen. Beurteilungsmaßstab der dienstlichen Beurteilung ist grundsätzlich das Statusamt und nicht ein bestimmter Dienstposten.

Die dienstlichen Beurteilungen können von den Verwaltungsgerichten allerdings nur eingeschränkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft …

Sondereigentum am Doppelstockparkplatz

Das zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Doppelstockparker (Duplex-Parker) gehörende Fahrblech ist – auch soweit es entfernt werden kann, ohne die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage im Übrigen zu beeinträchtigen – nicht sondereigentumsfähig.

Kosten von Instandsetzungsmaßnahmen an diesen Duplex-Parkplätzen können nicht abweichend von …

Notwehr mit der Kleinkalibergewehr

Nach den von der Rechtsprechung für die Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe aufgestellten Grundsätzen darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; dem lebensgefährlichen Einsatz einer …

Die Suche nach dem Presseinformanten

Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. Erforderlich sind vielmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen, die den Beschlagnahmeschutz nach § 97 …

Heidenauer Versammlungsrecht

Noch am Samstag hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Freitag aufgehoben und die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom Donnerstag wiederhergestellt. Versammlungen in Heidenau konnten damit am Wochenende nach Maßgabe …

Notwehr mit der Schußwaffe

Der Angeklagte, der in Verteidigungsabsicht handelte, durfte diesen Angriff mit dem Mittel abwehren, das einen unmittelbaren Erfolg versprach. Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; der …