Bei einer unvollständigen Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen Betriebsübergang ist dessen nachträglicher Widerspruch auch noch trotz Ablauf der dafür vorgesehenen Monatsfrist wirksam.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin seit September 2004 bei dem beklagten Gastronomie- …