In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass dem Tatbestand keine Beweiskraft zukommt, wenn und soweit er Widersprüche, Lücken oder Unklarheiten aufweist1.
Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben2.
Diesem Erfordernis ist genügt, …