Ein im Parkverbot abgestelltes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte (blauer Parkausweis) ausliegt.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall parkte der PKW des Klägers am Abend des 12. September 2014 …