Über die Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Anerkennung von Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen hatten wir u.a. hier und hier berichtet.
Nun hat sich der Bundesfinanzhof unter Berücksichtigung dieser geänderten Rechtsprechung auch mit den Kosten speziell …