Arbeitnehmer, die aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind und Vorruhestandsgeld beziehen, haben keinen Anspruch auf eine tarifvertraglich vereinbarte Inflationsausgleichsprämie. Weder der Vorruhestandsvertrag noch der Tarifvertrag, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz oder eine Gesamtzusage begründen einen solchen Anspruch. Kein Anspruch aus dem Vorruhestandsvertrag Vorruhestandsverträge, die auf Basis tarifvertraglicher Grundlagen geschlossen werden, enthalten regelmäßig …