Ein Unternehmer steht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall war der klagende selbständige Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er …

















