Wer als Angehöriger des kriminellen Milieus bei einer Schlägerei angeschossen wird, hat keinen Anspruch auf staatliche Opferentschädigung.
In dem hier vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschiedenen Fall suchte der seinerzeit 33 Jahre alte Kläger im Jahr 2012 in Berlin einen Gebrauchtwagenhändler auf, …








