Unterlassungsverpflichtungserklärung per Telefax

Unterschrift

Eine von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung unterliegt der Formfreiheit (§ 343 Abs. 1, § 350 HGB). Es fehlt im Regelfall nicht an der Ernstlichkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung, wenn der Unterlassungsschuldner dem Verlangen des Unterlassungsgläubigers nicht nachkommt, innerhalb …

Wertberechnung einer Nießbrauchlast

Taschenrechner

Die fehlerhafte Abrundung bei der Berechnung der Laufzeit eines Nießbrauchs ist kein qualifizierter Rechtsfehler, der die Zulassung der Revision rechtfertigen würde. Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des qualifizierten Rechtsfehlers zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des …

Immobilienmakler – und die Reservierungsgebür

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr ist auch dann unwirksam, wenn sie nicht im ursprünglichen Maklerauftrag enthalten, sondern später zusätzlich vereinbart wird. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beabsichtigten die klagende Maklerkunden den …

Vermögensschaden des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung und drohende Betriebsuntersagung

Die Bejahung eines Vermögensschadens setzt voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und …

Der erkrankte, nicht vertretene Kläger

Krücken

Für einen am Vortag des Termintages vor Dienstschluss wegen einer Erkrankung gestellten Antrag auf Terminverlegung sind im Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Erkrankung zu stellen. Der Antragsteller trägt aber das Risiko, dass die maßgeblichen …

Mit Anwalt zur Eigentümerversammlung?

Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht öffentlich. Nur die Wohnungseigentümer persönlich oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung berechtigt, sofern in der Teilungserklärung oder einer anderen Vereinbarung nichts anderes geregelt wurde. Allein das fortgeschrittene Alters eines Eigentümers kann die …