Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass es sich bei Erstattungszinsen nach § 233a AO um steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt und dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstösst.
Der Entscheidung zugrunde lag die Frage, ob im Streitjahr (1996) gezahlte Erstattungszinsen …