Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar. Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
Die Statthaftigkeit …