Fiat iustitia ut pereat mundus. Oder auf neu-europäisch: EU-Recht (hier: die Dublin-III-Verordnung) muss auch dann angewendet werden, wenn ein Mitgliedsstaat förmlich überrannt wird und die ihm auferlegte Last kaum bewältigen kann.
Kroatien war und bleibt daher nach Ansicht des Unionsgerichtshofs …