Grundleistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung.
Diese Auffassung vertrat aktuell das Sozialgericht Halle in einem Eilverfahren. Im entschiedenen Fall übte der afghanische Asylbewerber, über dessen Asylantrag noch nicht …






