Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Unbestimmt und unzulässig ist eine alternative Klagehäufung, bei der ein Anspruchsteller ein einheitliches …
Tag: 19. Februar 2026
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin – oder: Der Direktor mit Nebenjobs
Der Direktor eines Versorgungswerks missbraucht nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien bei zahlreichen Gesellschaften, in die das Versorgungswerk zum Zwecke der Kapitalanlage investiert hat, indem er sich durch diese Doppelstellung bewusst in einen Interessenkonflikt …

