Nach einer Streitverkündung setzt eine Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB voraus, dass der Vorprozess für den gegen die Beklagten geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus Sicht des Klägers präjudiziell war1.
Der Gesichtspunkt der Schadenseinheit …
Grundschulden, Probleme der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung, Berufungs- und Beschwerdeformalien, Anfechtbare Rechtsgeschäfte und das negative Interesse, Einstweiliger Rechtsschutz, das Ende des Nießbrauchs und unvollständig ausgefüllte PKH-Vordrucke.