Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch dann, wenn die Wiederaufnahme des durch dieses Berufungsurteil geschlossenen …

Das separat erteilte Rechtskraftzeugnis

Das Rechtskraftzeugnis muss nicht auf einer Ausfertigung der Entscheidung vermerkt werden, deren Rechtskraft bescheinigt werden soll. Es kann auch separat erteilt werden. Im hier entschiedenen Fall hatte der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs auf der eingereichten Ausfertigung des Beschluss des …

Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch dann, wenn die Wiederaufnahme des durch dieses Berufungsurteil geschlossenen …