Kein Fahrverbot trotz massiver Tempoüberschreitung, wenn der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog im Regelfall ein einmonatiges Fahrverbot vor. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dem Betroffenen durch das Fahrverbot der Verlust seines Arbeitsplatzes droht und weitere entlastende Umstände hinzutreten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um …