Mietpreisbremse in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Vermieters gegen die „Mietpreisbremse“ und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes muss der Vermieter zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten. Mit der Nichtannahmeentscheidung hat sich auch der zugleich gestellt …

Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz

Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz wurden jetzt vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig bewertet und nicht zur Entscheidung angenommen.

  • Die erste, von 14 ausländischen, auch im Inland tätigen Transportunternehmen eingereichte Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Grundsatz der Subsidiarität, denn die Unternehmen sind gehalten,